Pressemitteilung: Debattenkultur mit Abschaltfunktion
LHG und RCDS kritisieren Juso-Regel zum Debattenabbruch und fordern gleiche Rederechte im Studierendenparlament
Duisburg/Essen, 22.10.2026: Im Studierendenparlament der Universität Duisburg-Essen sollen Debatten künftig vorzeitig beendet werden, wenn keine Frauen (oder Menschen diversen Geschlechts) mehr auf der Redeliste stehen: Die restlichen Männer auf der Liste dürfen ihre Wortbeiträge dann nicht mehr halten. Die Liberale Hochschulgruppe (LHG) und der Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) Duisburg-Essen kritisieren diese Änderung scharf. „Wortmeldungen allein aufgrund des Geschlechts des Redners nicht zuzulassen halten wir für diskriminierend und einer positiven Debattenkultur nicht zuträglich. Beteiligung von Frauen sollte stattdessen anders gefördert werden“, sagt Tom Opgenoorth, Vorsitzender und Fraktionssprecher des RCDS Duisburg-Essen, für die LHG und den RCDS.
„Eine Debatte ist natürlich schneller beendet, wenn man nicht mehr alle Wortmeldungen zulässt. Wer weniger Menschen sprechen lässt, hat damit noch niemanden zusätzlich zu Wort gebracht“, erklärt Erik Hallmann, Vorsitzender und Fraktionssprecher der LHG Duisburg-Essen.
Der beschlossene Wortlaut sieht vor: Sobald keine Frau mehr auf der Redeliste steht, dürfen nur noch die bereits gelisteten diversen (genderqueeren) Personen ihren Beitrag halten. Danach endet die Debatte, auch wenn noch Männer auf der Redeliste stehen. Auf Antrag kann die Liste einmal für drei Männer geöffnet werden. Darüber stimmen ausschließlich die nichtmännlichen Abgeordneten ab. Eine geschlechterquotierte Redeliste gab es bereits, aufeinanderfolgende Beiträge von Mitgliedern des gleichen Geschlechts waren jedoch möglich, wenn keine Redner des anderen Geschlechts mehr auf der Liste standen. Der Antrag der Juso-Hochschulgruppe zur Änderung von § 9 Absatz 2 der Geschäftsordnung wurde am 3. September 2026 unverändert angenommen und mit der heutigen Sitzung durch die Genehmigung des Protokolls bestätigt. Die Juso-Fraktion setzte die Änderung mit ihrer eigenen absoluten Mehrheit durch; die Opposition lehnte den Antrag mit großer Mehrheit ab. LHG und RCDS fordern, die Änderung der Geschäftsordnung wieder rückgängig zu machen. Sie kritisieren, dass die Opposition von der neuen Regelung disproportional betroffen ist, weil ihr Männeranteil deutlich höher ist als der der Juso-HSG. Die Möglichkeit einer Abstimmung der weiblichen StuPa-Mitglieder über eine erneute Öffnung der Redeliste sehen sie besonders kritisch: Damit wird gewählten Mitgliedern ihr Recht auf Stimmabgabe entzogen. Das ist undemokratisch.
„Man stelle sich vor, es wäre umgekehrt: Sobald kein Mann mehr sprechen möchte, werden die verbleibenden Wortmeldungen von Frauen nicht mehr berücksichtigt. Drei Frauen dürfen ausnahmsweise noch sprechen, wenn die Männer das erlauben. Würde der Antragsteller das ebenfalls als gerechte Beteiligung verteidigen? Gleiche Mandate brauchen gleiche Rederechte!“, so Erik Hallmann.
In seiner Begründung verweist der Antragsteller auf 14 Frauen und 13 Männer im Parlament und darauf, dass Männer dennoch deutlich häufiger das Wort ergriffen. LHG und RCDS unterstützen das Ziel, bislang weniger aktive Mitglieder stärker einzubeziehen. Die Abbruchregel garantiert jedoch keinen zusätzlichen Redebeitrag einer Frau oder diversen Person. Eine ausgewogenere Statistik durch entfallene Beiträge beantwortet aus Sicht beider Hochschulgruppen nicht die Frage, wie sich tatsächliche Beteiligung fördern lässt.
„Für eine Mehrheit kann eine solche Regel ausgesprochen praktisch sein: Die Debatte endet, obwohl aus der überwiegend männlichen Opposition noch Wortmeldungen vorliegen. Die Gegenargumente oder Alternativen sind damit nicht widerlegt. Sie werden nur nicht mehr gehört. Eine Mehrheit, die von ihren Positionen überzeugt ist, sollte sich etwas mehr Widerspruch zutrauen“, erklärt Tom Opgenoorth.
LHG und RCDS setzen sich für eine wirksame Anwendung des bereits bestehenden Vorrangs für Erstredner, angemessene Redezeiten und eine Sitzungsleitung ein, die weniger aktive Abgeordnete zur Beteiligung ermutigt. Sie fordern, § 9 Absatz 2 gemeinsam mit den im Parlament vertretenen Gruppen zu überarbeiten. Die LHG kündigt dazu einen eigenen Änderungsantrag an.
„Wir wollen diejenigen zum Sprechen ermutigen, die bislang schweigen. Und wir wollen diejenigen hören, die bereits etwas beitragen möchten. Ein lebendiges Studierendenparlament braucht Beteiligung, offene Debatten und die Möglichkeit, der Mehrheit zu widersprechen“, betont Erik Hallmann.
Anlagen: Juso-Antrag zur Änderung von § 9 Absatz 2 der Geschäftsordnung: Änderungstext und Begründung. Protokoll der Sitzung. (insgesamt 3 PDF-Dateien).
Diese Unterlagen können ebenfalls über folgenden Link im Sciebo Ordner abgerufen werden: https://asta-due.de/stupa/